Rechtsthemen
Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG)
Das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) in Österreich regelt die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitskräften. Dieses dient dem sozialen Schutz der überlassenen Arbeitskräfte.
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Kollektivverträge
Diese Regeln die Ansprüche und Pflichten des Arbeitnehmers.
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