Arbeitskräfteüberlassungsgesetz

Das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) in Österreich regelt die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitskräften. Dieses dient dem sozialen Schutz der überlassenen Arbeitskräfte.

Überlassung von Arbeitskräften

Darunter versteht man die Überlassung von Arbeitskräften an Dritte. Derjenige, der Arbeitskräfte vertraglich zur Arbeitsleistung an Dritte verpflichtet, wird als Überlasser bezeichnet. Der Beschäftiger hingegen setzt die Arbeitskräfte des Überlassers zur Arbeitsleistung für betriebliche Aufgaben ein.

Rechte und Pflichten

Das AÜG enthält Bestimmungen über den Geltungsbereich, den Zweck, den Arbeitnehmerschutz, die Gleichbehandlung, die Haftungsbeschränkung, Vereinbarungen, Streik, Ansprüche, Mitteilungspflichten und Sicherheiten.

 

Wenn Sie weitere Informationen zu diesem Gesetz wünschen, empfehlen wir Ihnen, die offizielle Gesetzessammlung zum Arbeitskräfteüberlassungsgesetz zu konsultieren.
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