Kollektivvertrag

Die Kollektivverträge regeln die Arbeitszeit, Entlohnung, Fehlzeiten und vieles andere mehr. Zur Berechnung des Lohnes muss immer der Kollektivvertrag des Überlassers und der Kollektivvertrag des Beschäftigers verglichen werden. Wenn im Kollektivvertrag des Beschäftigerbetriebs höhere Mindestlöhne vereinbart wurden, so sind diese auch für den Zeitarbeiter heranzuziehen (Günstigkeitsprinzip).

Zusätzlich gelten die Regelungen des Beschäftigerbetriebes betreffend der Arbeitszeiten und des Urlaubs. Es besteht ein Anspruch zur Teilnahme an den betrieblichen Wohlfahrtseinrichtungen und Wohlfahrtsmaßnahmen. Damit wird die Gleichbehandlung der Zeitarbeiter am Arbeitsplatz gewährleistet.

Für Arbeiter gilt der Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung.
Für Angestellte gilt der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte im Handwerk und Gewerbe, in der Dienstleistung, in Information und Consulting.

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