Lexikon

Hier erfahren Sie Interessantes aus dem Bereich Arbeitskräfteüberlassung.
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Kollektivvertrag

Für alle Mitarbeiter von uns wird ein Kollektivvertrag angewendet.
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Überlassungsmitteilung

Vor jedem Arbeitseinsatz bei einem neuen Kunden (Beschäftiger) bekommt der Zeitarbeiter eine Überlassungsmitteilung. Damit wird der Mitarbeiter über die wichtigsten Informationen wie Beschäftigungsort, Art der Tätigkeit, Entlohnung und die voraussichtliche Dauer des Arbeitseinsatzes informiert.

Weihnachts- und Urlaubsgeld

Diese Sonderzahlungen werden für Arbeiter auf Basis des durchschnittlichen Monatsgelts inklusive Überstunden der letzten sechs Monate berechnet. Für überlassene Angestellte ist das Urlaubs- und Weihnachtsgeld im Angestellten-Kollektivvertrag geregelt.

Übernahme in Stammbelegschaft

Nachdem der Vertrag zwischen Überlasser und Zeitarbeitnehmer aufgelöst wurde, kann ohne weiteres ein neues Dienstverhältnis mit dem ursprünglichen Beschäftigerunternehmen begonnen werden. Immer öfter wird die Absicht einer „Integration“ bereits am Beginn der Überlassung vereinbart.

Stehzeit

Zeitarbeitnehmer werden während Stehzeiten weiterbezahlt. Vielfach wird diese überlassungsfreie Zeit auch für Aus- und Weiterbildung verwendet.