Gesetze

Haftung für den Beschäftigerbetrieb nun auch im steuerlichen Bereich.

Durch die neue DBA-Entlastungsverordnung ist es notwendig, bei Zahlung des Gestellungsentgeltes an ausländische Arbeitskräfteüberlasser ohne einkommensteuerrechtliche Betriebsstätte in Österreich, Abzugsteuer in Höhe von 20 % einzubehalten. 

Gesetzliche Bestimmungen für grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung nach Österreich

Rechtsfalle bei Überlassungen aus dem Ausland.

 Seit der EU-Erweiterung per 1.5.2004 dürfen Unternehmen, die in den neuen Mitgliedsstaaten ansässig sind, Arbeitskräfte nach Österreich überlassen. Eine eigene Bewilligung für dieses grenzüberschreitende Personalleasing nach dem so genannten Arbeitskräfteüberlassungsgesetz ist nicht erforderlich.